Gelbfieberimpfungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur durch entsprechend lizenzierte Ärzte durchgeführt werden.
Unsere Praxis verfügt über eine entsprechende Zulassung durch das Landesgesundheitsministerium NRW / Düsseldorf und ist somit berechtigt Gelbfieberimpfungen durchzuführen und international gültige Gelbfieber-Impfzertifikate auszustellen.
Gelbfieberimpfungen sind zwingend erforderlich für eine Einreiseerlaubnis in betroffene Länder. Nach Empfehlung der WHO sind für zahlreiche afrikanische Länder, aber auch Südamerikanische Länder wie z.B. Brasilien, Gelbfieberimpfungen unerlässlich, wenn Sie in eines der entsprechenden Länder einreisen wollen. Bei der Einreise wird ggf. die Vorlage eines gültigen Gelfieberimpfzertifikates verlangt, das Ihnen nach erfolgter Impfung durch unsere Praxis ausgestellt wird.
Können Sie ein solches Zertifikat nicht vorlegen, wird Ihnen die Einreise verweigert werden. Bitte beachten Sie, dass eine Impfung mindestens 10 Tage vor der geplanten Einreise durchgeführt werden muss, um als gültig akzeptiert zu werden.
Welche Länder Impfzertifikate verlangen, teilen wir Ihnen gerne mit.
Sie werden durch unsere Ärzte genau über den Nutzen und das Risiko der Impfung aufgeklärt und vor einer Gelbfieberimpfung auf eine Impftauglichkeit hin untersucht werden.
Erst bei eindeutiger Infektfreiheit werden wir diese Impfung durchführen. Nach der Impfung bitten wir Sie, sich zur Nachbeobachtung noch ca. 30 Minuten in unserer Praxis aufzuhalten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Gelfieberimpfungen nur nach vorheriger Terminabsprache durchführen.
Aufgrund von möglicherweise erheblichen Nebenwirkungen raten wir Reisenden ab dem 60. Lebensjahr grundsätzlich von Gelfieberimpfungen ab. Wir bitten um Verständnis, dass wir in unserer Praxis bei Reisenden dieser Altersgruppe keine Gelbfieberimpfungen durchführen.
Wir empfehlen darüber hinaus grundsätzlich nicht zwingend notwendige Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete zu überdenken und ggf. andere Destinationen zu wählen.
Die Kosten für Impfstoffe und ärztliche Leistungen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
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