Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung


Erläuterungen und Formulare für Ärzte und Patienten

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Erläuterungen und Formulare Patienten


Immer mehr Menschen möchten Vorsorge treffen für Lebensphasen, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln können. Sie möchten Vorausverfügungen verfassen für Situationen, in denen sie ihre Entscheidungen nicht mehr persönlich treffen können.


Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung, die bei der Errichtung und Umsetzung von Vorsorgeverfügungen helfen sollen. 


Grundsätzlich werden drei Formen der Vorausverfügung unterschieden:


  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung


Möchten zu darüber hinaus eine zusätzliche Beratung informieren wir Sie darüber, dass die ärztliche Beratung in Bezug auf Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sowie die elektronische Archivierung in Arztpraxen nach den Vorgaben der Bundesärztekammer gebührenpflichtig sind, und nicht Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.


  Leistungsaufstellung:


  • 1. Beratungsgespräch über das Erstellen einer Patientenverfügung,

 mind. 20 Minuten (GOÄ-Nr. 34 analog)


20 Minuten = 40,22 €
30 Minuten = 61,20 €
mehr als 30 Minuten = Honorar-Vereinbarung


  • 2. Beratungsgespräch sowie Mithilfe bei der Erstellung und dem Ausfüllen einer Patientenverfügung,

 mind. 20 Minuten(GOÄ-Nr.34 )


20 Minuten = 40,22 €
30 Minuten = 61,20 €
mehr als 30 Minuten = Honorar-Vereinbarung



Eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse ist nicht möglich.

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