Immer mehr Menschen möchten Vorsorge treffen für Lebensphasen, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln können. Sie möchten Vorausverfügungen verfassen für Situationen, in denen sie ihre Entscheidungen nicht mehr persönlich treffen können.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung, die bei der Errichtung und Umsetzung von Vorsorgeverfügungen helfen sollen.
Grundsätzlich werden drei Formen der Vorausverfügung unterschieden:
Möchten zu darüber hinaus eine zusätzliche Beratung informieren wir Sie darüber, dass die ärztliche Beratung in Bezug auf Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sowie die elektronische Archivierung in Arztpraxen nach den Vorgaben der Bundesärztekammer gebührenpflichtig sind, und nicht Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Leistungsaufstellung:
mind. 20 Minuten (GOÄ-Nr. 34 analog)
20 Minuten = 40,22 €
30 Minuten = 61,20 €
mehr als 30 Minuten = Honorar-Vereinbarung
mind. 20 Minuten(GOÄ-Nr.34 )
20 Minuten = 40,22 €
30 Minuten = 61,20 €
mehr als 30 Minuten = Honorar-Vereinbarung
Eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse ist nicht möglich.
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