Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsintervalle und das Mindestalter in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen genau festgelegt. Abweichungen hiervon sind uns zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.
Sollten Sie den Wunsch nach Leistungen haben, die in dem folgenden Flyer nicht aufgeführt sind, können wir Ihnen diese Leistungen als sogenannte IGeL-Leistungen anbieten. Diese werden Ihnen jedoch nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Den Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem folgenden Flyer.
(Quelle : Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe KVWL 2010)
Der Leistungsumfang und die Leistungsintervalle der privaten Krankenversicherer können unterschiedlich sein.
Bitte fragen Sie uns, damit wir Ihnen eine individuelle Auskunft geben können.
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